Fristenrechner für Deutschland, Österreich und die Schweiz
Ereignisfrist oder Beginnfrist, Feiertage bundeslandgenau, automatische Verschiebung auf den nächsten Werktag — mit nachvollziehbarer Herleitung statt Blackbox-Ergebnis. Nach §§ 187, 188, 193 BGB für Deutschland, §§ 902, 903 ABGB für Österreich und Art. 77, 78 OR für die Schweiz, wo der Samstag zusätzlich von der Art der Frist abhängt. Für Kündigungsfristen, Widerrufsfristen, Angebotsbindefristen, Reklamationsfristen und mehr.
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Ereignisfrist: der Starttag zählt nicht mit (z. B. Zustellung eines Bescheids). Beginnfrist: der Starttag zählt als erster Tag (z. B. vertraglich vereinbarter Fristbeginn).
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Über dieses Werkzeug
Die Berechnung folgt der gewählten Rechtsordnung. In Deutschland den §§ 187, 188 und 193 BGB: bei einer Ereignisfrist zählt der Tag des auslösenden Ereignisses nicht mit, bei einer Beginnfrist zählt er als erster Tag, und fällt das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Feiertage werden dabei bundeslandgenau berechnet, da z. B. Fronleichnam oder Reformationstag nicht bundesweit gelten. In Österreich gelten die §§ 902 und 903 ABGB — dort verschiebt der Samstag nicht. In der Schweiz gilt Art. 78 OR für Sonntag und Feiertag; ob auch der Samstag verschiebt, hängt davon ab, ob es eine gesetzliche Frist des Bundesrechts ist oder eine vertraglich vereinbarte. Jede Berechnung wird mit vollständiger Herleitung angezeigt und kann als PDF-Beleg heruntergeladen werden. Dieses Werkzeug bietet keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Ereignisfrist und Beginnfrist?
Bei einer Ereignisfrist zählt der Tag des auslösenden Ereignisses nicht mit, bei einer Beginnfrist zählt er als erster Tag. Ereignisfristen sind zum Beispiel die Zustellung eines Bescheids, Beginnfristen ein vertraglich vereinbarter Fristbeginn. In Deutschland regelt beides § 187 BGB (Abs. 1 und Abs. 2). In Österreich ist die Ereignisfrist der gesetzliche Fall (§ 902 Abs. 1 ABGB), in der Schweiz ebenso (Art. 77 Abs. 1 Ziff. 1 OR) — eine Beginnfrist beruht dort auf abweichender Vereinbarung, nicht auf einer eigenen Norm.
Was passiert, wenn das Fristende auf einen Sonntag, Feiertag oder Samstag fällt?
In Deutschland verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag, wenn das errechnete Ende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt (§ 193 BGB). In Österreich nennt § 903 ABGB nur Sonntag und Feiertag — der Samstag bleibt dort ein Werktag. In der Schweiz verschiebt Art. 78 OR bei Sonntag und Feiertag; der Samstag kommt aus dem Bundesgesetz vom 21. Juni 1963 und gilt nur für gesetzliche Fristen des Bundesrechts und behördlich angesetzte Fristen, nicht für vertraglich vereinbarte.
Warum ist die Auswahl des Bundeslands wichtig?
Das ist eine deutsche Frage: Feiertage gelten je nach Bundesland unterschiedlich, da z. B. Fronleichnam oder Reformationstag nicht bundesweit gelten, und nur mit dem richtigen Bundesland stimmt die Verschiebung nach § 193 BGB. Österreich bringt seine Feiertage bundesweit einheitlich mit, die Schweiz kennt einen einzigen eidgenössischen — dort erscheint die Bundeslandauswahl deshalb gar nicht erst.
Für welche Fristarten eignet sich der Rechner?
Der Rechner eignet sich für Kündigungsfristen, Widerrufsfristen, Angebotsbindefristen, Reklamationsfristen und weitere gesetzliche oder vertragliche Fristen — inklusive Vorlagen für Widerrufsfrist (14 Tage), Kündigungsfrist (4 Wochen), Angebotsbindefrist (2 Wochen) und Gewährleistung (2 Jahre).
Ersetzt dieser Rechner eine Rechtsberatung?
Nein. Dieses Werkzeug bietet keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Jede Berechnung wird mit vollständiger Herleitung angezeigt und kann als PDF-Beleg heruntergeladen werden.